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Bananenrepublik oder Rechtsstaat?

24.04.2009 – Stichwörter: – 1 Kommentar

Das Bundesfinanzministerium setzt sich mit sogenannten Nichtanwendungserlassen immer wieder über Steuerurteile des Bundesfinanzhofs (BFH) hinweg. Ein solcher Erlass weist die Finanzverwaltung an, ein Urteil des BFH nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Seit Beginn der 16. Legislaturperiode hat sich das Bundesfinanzministerium bereits über 20 Urteile des BFH hinweg gesetzt. In 13 von diesen Fällen wurde eine Entscheidung zulasten der Steuerpflichtigen gefällt; in nur vier Fällen wurde zu ihren Gunsten entschieden.

Wie in einer "Bananenrepublik" setzt sich die Exekutive über Entscheidungen der Judikative hinweg. In der Sprache des Bundesfinanzministeriums klingt dies dann so: "Ziel eines derartigen 'Nichtanwendungserlasses' … ist es, dem BFH Gelegenheit zu geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu überprüfen." Missliebige Urteile des BFH werden von der Finanzverwaltung ignoriert - zum Nachteil der Steuerzahler und zum Unheil des Rechtsstaats.

Dieser Beitrag erschien auch auf www.antibuerokratieteam.net.

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Keine Frage Bananenrepublik

verfasst am 12.05.2009 von Friedrich (fdominicus.blogspot.com)

Oder wenn ich es mal etwas krasser formulieren darf, Willkürdemokratie.
Warum Willkür?
Nun ja es werden die unterstützt die man möchte. Es werden nicht nachhaltige Zweige auf Kosten
der anderen "gefördert"... . Gesetze werden wie Sie selber schrieben, einfach übergangen.