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Das Schonvermögen ist groß genug

Politischer Gastbeitrag im Handelsblatt

06.12.2007

Der Staat lässt Empfängern von Arbeitslosengeld II mehr, als gemeinhin bekannt ist.

In der aktuellen Debatte über das Arbeitslosengeld II wird insbesondere eine Erhöhung des Schonvermögens gefordert. Das Schonvermögen ist derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Nun reihen sich auch die Bündnisgrünen seit der Bundesdelegiertenversammlung in Nürnberg im Rahmen ihres Grundsicherungsmodells in die Phalanx von CDU und DGB ein, die seit längerem eine Erhöhung des Schonvermögens fordern.

Die Debatte ist jedoch vielfach von Unkenntnis der derzeitigen Rechtslage geprägt. Und die Forderung wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger.
Als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts wird das Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln bezahlt. Dieses erhält nur, wer nicht selbst genügend eigenes Vermögen hat.

Der Gesetzgeber hat aber bereits reichlich Ausnahmen bei der Berechnung des "zu berücksichtigenden Vermögens" im Rahmen des Arbeitslosengelds II zugelassen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetes Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners stellt Geldvermögen bis maximal 13 000 Euro frei. Ein gleicher Freibetrag gilt für die private Altersvorsorge. Insgesamt werden damit maximal 26 000 Euro Geldvermögen und privates Altersvorsorgevermögen freigestellt.

Tatsächlich sind diese beiden Freibeträge jedoch nur ein kleiner Teil der Wahrheit. Zum Schonvermögen gehören ebenso mögliche jährliche Investitionen, die in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden können. Darüber hinaus lässt der Gesetzgeber weitere Ansparungen in eine zusätzliche Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zu. Die neuen Formen der geförderten Altersvorsorge, die Riester-Rente und die Rürup-Rente, zählen ebenfalls zum Schonvermögen. Bei der Riester-Rente können ab dem nächsten Jahr bis zu 2 100 Euro pro Jahr investiert werden. Viel umfangreicher ist die Regelung bei der sogenannten Rürup-Rente. Hier können bis zu 20 000 Euro im Jahr angelegt werden, bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag sogar pro Jahr. Zwar vermindert sich der maximal geförderte Beitrag bei der Rürup-Rente bei einem Arbeitnehmer um den Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein freiberufliches Versorgungswerk, dennoch bleiben bei einem Alleinverdiener immer noch Beiträge bis mindestens 7 500 Euro im Jahr frei. Wer in jungen Jahren die Möglichkeit hat, viel für die Altersvorsorge zu sparen, kann daher ein beträchtliches Vermögen aufbauen, ohne dass der Sozialstaat darauf zugreifen kann.

Betrachten wir als Beispiel einmal einen gut verdienenden ledigen Angestellten: Er kann durch die betriebliche Altersvorsorge, die zusätzliche Direktversicherung, die Riester-Rente und den um die Rentenversicherungsbeiträge reduzierten Betrag für eine Rürup-Rente mindestens 13 920 Euro im Jahr anlegen. Bei einer üblichen Verzinsung dieser jährlichen Anlage von vier Prozent entsteht nach 20 Jahren ein Vermögen von 414 000 Euro.

Wird er nun arbeitslos und kann die Beiträge nicht weiter aufbringen, dann wird sich sein Vermögen dennoch weiter verzinsen. Lässt er es weitere 15 Jahre bis zum Rentenbeginn stehen, dann ergibt dies einen Kapitalstock von 746 000 Euro. Bei einer Verrentung dieses Kapitalstocks ergibt dies eine dauerhafte Rente von über 5 000 Euro pro Monat. Wer 20 Jahre lang gut verdient, kann also ein Vermögen von einer Dreiviertelmillion Euro aufbauen und dennoch 15 Jahre lang Arbeitslosengeld II beziehen.

Nehmen wir dagegen einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer, der 35 Jahre lang durcharbeitet und Steuer- und Sozialabgaben bezahlt. Er muss monatlich 800 Euro sparen, um auf das gleiche Niveau zu kommen wie der Gutverdienende im oberen Beispiel. Das kann sich gar nicht jeder leisten.

Dieses sicherlich extreme Beispiel zeigt, dass das Schonvermögen beim Arbeitslosengeld II weitaus umfangreicher ist, als dies die Politik gemeinhin glauben machen will. Insgesamt muss sich die Politik fragen, ob die Anreizwirkungen, die wir mit dem derzeitigen Schonvermögen und einer eventuellen Ausweitung erzielen, nicht kontraproduktiv sind. Auch kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Zugriff des Staates auf das Vermögen eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers dazu führt, dass die, die für ihr Alter sparen, die "Dummen" sind und dem nicht mehr nachkommen würden.

Die nicht dem Zugriff des Staates unterliegenden Anlagen in eine Riester-Rente und Rürup-Rente existieren erst seit wenigen Jahren. Dennoch haben Anleger in Deutschland davor bereits rund 85 Millionen Lebensversicherungsverträge für ihre Altersvorsorge abgeschlossen. Der mögliche Zugriff des Staates darauf war zumindest kein Hinderungsgrund.

Der Staat kann allenfalls seine Aufgaben darin sehen, zu verhindern, dass Menschen im Alter zum Sozialfall werden, weil ihre gesetzliche oder private und betriebliche Altersvorsorge nicht ausreichen. Die Grenze muss sicherlich oberhalb der Sozialhilfe liegen, aber auch nicht deutlich darüber. Denn am Ende muss gelten: Wer arbeitet, muss mehr zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet.

Mehr auf Ludwig Erhard zu hören würde der Politik oft gut tun. Erhard sagte 1955 vor dem Deutschen Handwerkskammertag in Augsburg: "Das mir vorschwebende Ideal beruht auf der Stärke, dass der Einzelne sagen kann: Ich will mich aus eigener Kraft bewähren, ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin."

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ZDF "heute journal"

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