Bürokratie-Monster Bauabzugssteuer endlich abschaffen

Datum: 
28.12.2006

Zur Mitteilung der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler, dass zum 31.12.2006 rund 36.500 Freistellungsbescheinigungen für die Bauabzugssteuer auslaufen und verlängert werden müssen und zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, die Bauabzugssteuer abzuschaffen, erklärt Frank Schäffler:

Die Bauabzugssteuer ist ein Bürokratie-Monster und gehört endlich abgeschafft. Allein in diesem Jahr laufen zum 31. Dezember rund 36.500 Freistellungsbescheinigungen von Unternehmen aus, die dann erneut bürokratisch durch die Finanzämter ausgestellt werden müssen.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit konnte die Bauabzugssteuer nicht eindämmen, sie hat vielmehr den Wettbewerb im Baugewerbe unterlaufen. Die Bundesregierung sollte wenigstens auf den Bundesrechnungshof hören, der dies in seinem aktuellen Bericht bestätigt hat. Schwarzarbeit kann am Besten durch eine Entlastung des Mittelstandes bei den hohen Steuern und Abgaben verhindert werden. Die Bauabzugssteuer ist dagegen ein weiterer Baustein, der den Mittelstand drangsaliert.

Jetzt muss die Regierung endlich mit dem Bürokratieabbau ernst machen. Der Mittelstand in Deutschland wartet auf diesen Befreiungsakt.

Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) wurde für Bauleistungen an einen Unternehmer im Sinne von § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts festgelegt, dass der Leistungsempfänger von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 v.H. für Rechnungen des Leistenden vorzunehmen hat. Der Steuerabzug muss u.a. dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs hat die Bauabzugssteuer die Besteuerungssituation "nicht verbessert" (Seite 32ff. des Berichts des Bundesrechnungshofs). Das liege u.a. daran, dass die Finanzämter in mehr als "95 % aller Fälle eine Freistellungsbescheinigung" erteilen. Diese kommt aus Sicht der Unternehmer einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung gleich. Im Ergebnis müsse die Besteuerung in sämtlichen Fällen, in denen eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird, beim Leistenden Werkvertragsunternehmer durchgeführt werden. Die Finanzämter seien mit denselben Schwierigkeiten und Problemen bei der steuerlichen Erfassung konfrontiert wie vor Einführung der Bauabzugssteuer. Der Bundesrechnungshof hält die Bauabzugssteuer in der derzeitigen Form für ein unzureichendes Mittel, um wirksam gegen Betrugsmodelle und illegale Betätigung im Baugewerbe vorzugehen.

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