Bundesregierung sieht keine Staatshaftung im Fall Phoenix - Zügiges Handeln nötig

Datum: 
25.04.2007

Die Bundesregierung sieht keine Staatshaftung im Entschädigungsfall Phoenix. Dies teilte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses mit. Der den 750 Zwangsmitgliedern der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) drohende Sonderbeitrag beträgt rund 180 Mio. Euro.

Es handele sich um eine Angelegenheit zwischen Anlegern und Unternehmen, mit der der Bund an sich nichts zu tun habe. Die Frage der Staatshaftung hatte sich gestellt, da ein Bescheid des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel aus dem Jahr 2000 an Phoenix auch nach rechtskräftiger Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 nicht vollzogen wurde. 2005 wurde durch die EdW der Entschädigungsfall bei Phoenix festgestellt.

Auch bezüglich einer Überarbeitung der Struktur der EdW sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Man stehe erst am Beginn der Überlegungen, eine Gesetzesänderung werde frühestens im Jahr 2008 erfolgen, so Staatssekretärin Hendricks im Finanzausschuss.
Im laufenden Verfahren könnten die Anleger erst mit Entschädigungszahlungen rechnen, wenn das Insolvenzverfahren rechtskräftig abgeschlossen sei. Damit ist der Beginn der Zahlungen völlig offen.

Der Bund verbürge sich lediglich für einen Rahmenkredit der KfW an die EdW. Die Konditionen würden noch verhandelt, es seien jedoch marktübliche Konditionen. Genannt wurde eine Laufzeit des Darlehens von zehn Jahren.
Schäffler: "Die Zinszahlungen werden damit die Summe, die die EdW-Zwangsmitglieder aufzubringen haben, um rund 38 Mio. Euro weiter erhöhen."

Die Bundesregierung wendet sich auch gegen einen Vorschlag der FDP-Fraktion, die Überleitung von Ansprüchen der Anleger gegen Dritte auf die EdW noch für den Fall Phoenix gesetzlich zu regeln. FDP-Finanzexperte Frank Schäffler: "Die Inanspruchnahme Dritter, die zum Entschädigungsfall beigetragen haben, durch die EdW ist damit nicht möglich. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen allein die EdW-Zwangsmitglieder zahlen, obwohl diese für den Schaden keine Verantwortung trifft."
Und weiter: "Jetzt muss schnell gehandelt werden, damit kein neuer Fall Phoenix möglich wird."

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