Koalition belebt Bürokratieabbau

Datum: 
09.06.2010

BERLIN. Anlässlich des gestrigen Fraktionsbeschlusses über den Gesetzentwurf zur Änderung des Normenkontrollrats-Gesetzes erklärt der Vorsitzende der AG Bürokratieabbau der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler:

Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung wirken wie ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wollen CDU/CSU und FDP dieses Potenzial nutzen. Mein Kollege Kai Wegner, Berichterstatter für Bürokratieabbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und ich arbeiten gemeinsam an diesem Ziel. Mit dem gestern von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Normenkontrollrats-Gesetzes belebt die Koalition den Bürokratieabbau und fördert die bessere Rechtssetzung. Künftig werden nicht mehr wie bisher nur die Informationspflichten dargestellt, sondern alle neuen Regelungsvorschläge einer umfassenden Prüfung unterzogen. Darunter fallen sowohl der gesamte Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch bundesrechtliche Vorschriften bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

Wie in der Kabinettsklausur im November vergangenen Jahres beschlossen, bezieht die Koalition mit dieser Gesetzesnovelle den Normenkontrollrat (NKR) umfassender in die Rechtsetzung ein, indem sie das Mandat und die Kompetenzen des NKR ausweitet. Der unabhängige Normenkontrollrat bleibt die zentrale Institution des Bürokratieabbaus und wird erheblich gestärkt. Bisher war die Prüfung durch den Normenkontrollrat insofern lückenhaft, als nur Regelungsentwürfe der Bundesregierung geprüft wurden. Künftig unterliegen auch Vorhaben des Bundesrates und aus der Mitte des Bundestages - auf Antrag einer Fraktion - der Kontrolle durch den NKR. Damit dient das Normenkontrollrats-Gesetz nicht mehr nur dem Bürokratieabbau sondern auch der besseren Rechtsetzung. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie.

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